Schwalben werden von vielen Menschen gemocht. Und auf dem Dorf kennt sie fast jedes Kind. Umso ärgerlicher ist es, wenn einige Mitmenschen den Schwalben keinen Platz mehr für ihre Nester geben wollen. Konkret sind es die Hinterlassenschaften, also der Kot der Schwalben, der Hausbesitzer massiv stört.
Die Suche im Internet nach der Frage, ob das Entfernen eines Schwalbennestes eine strafbare Handlung ist, kann einem als Vogelschützer oder Schwalbenfreund nur die Zornesröte ins Gesicht treiben. Ohne lange suchen zu müssen, stößt man auf Internetseiten, die Empfehlungen und Tipps geben, wie man Schwalbe am schnellsten los wird oder vertreibt. Rücksicht auf Brutzeiten wird dabei nur in den seltensten Fällen genommen: die Nester müssen ab.
Das Entfernen von Schwalbennestern ist strafbar. Nicht nur während der Brutzeit.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, „Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere besonders geschützter Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“. Also, wer Schwalbennester entfernt, macht sich strafbar. Da gibt es kein Rütteln. Die Rechtslage ist eindeutig klar. Die Entfernung der Nester kann mit einer empfindlichen Geldstrafe von mehreren Tausend Euro geahndet werden.
Und diese Rechtslage gilt eben auch für die unbesetzte Nester nach Abschluss der Brutsaison, eben weil Schwalben die Nester nach der Rückkehr aus ihrem Winterquartier wieder nutzen können. Welche Geldstrafe nun im Einzelfall dem Verursacher blüht, diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier können unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen:
- Wurde die Brut selbst geschädigt (Gelege wurden zerstört); Altvögel vertrieben
- Jungvögel (Nestlinge) wurden getötet
- Die Nester waren noch im Bau
- Vorhandene Nester wurden außerhalb der Brutzeit entfernt
Ebenfalls eine Rolle bei der Findung der Strafe spielt, wie lange sich die Nester schon an der Fassade befunden haben. 2011 wurde ein Mann zu einer Geldbuße von insgesamt 1.500€ verurteilt, der ein Nest entfernt hatte, dass schon über viele Jahre am Haus war. Damit nicht genug: auch Jungvögel kamen bei der Zerstörung um. (Quelle: www.bussgeldkatalog.org)
Nur mit Ausnahmegenehmigungen können Schwalbennester entfernt werden
Stehen an der Hausfassade oder am Dach Sanierungsarbeiten an, kann es möglicherweise notwendig werden, bestehende Schwalbennester zu zerstören. Selbstverständlich müssen davon die örtlichen Behörden informiert werden.
Die Sanierungsarbeiten dürfen dann auch nur nach der Brutzeit ausgeführt werden, um die Schwalben nicht zu stören oder gar Jungvögel zu gefährden. Die optimale Zeit liegt zwischen Oktober und Februar.. Hausbesitzer sind dazu verpflichtet, im Anschluss an die Sanierungsarbeiten künstliche Schwalbennester an gleicher Stelle anzubringen. Hier ist es empfehlenswert, gleich ein Kotbrett unterhalb der künstlichen Schwalbennistkästen anzubringen. Dieses Kotbrett verhindert eine Verschmutzung der Hausfassade durch den Kot der Schwalben.
Nur in ganz bestimmten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung für das komplette Entfernen von Schwalbennester erteilt werden. Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Diese wird in jedem Fall individuell beraten und eine Lösung vorschlagen. Auf keinen Fall sollte man die Nester entfernen, bevor man sich an die Naturschutzbehörder wendet.
Schwalben sind aus einer Vielzahl von Gründen bedroht
Unsere Schwalben stehen unter besonderem Schutz. Immer weniger Schwalben sind inzwischen Sommergäste in unseren Dörfern, immer weniger Schwalbennester finden sich an Häusern oder Ställen. Zum einen ist es der Mangel an Fluginsekten, zum anderen die fehlenden schlammigen Pützen, aus denen die Schwalben Baumaterial für ihre Nester gewinnen können. Lassen wir den Schwalben, die noch bei uns sind ihre Nester. Die Schwalben werden es uns danken. Wer sich für die Gründe für den Rückgang der Schwalben interessiert, kann sich gern auf unserer Seite darüber informieren.